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Rahmenhygieneplan 8. Fortschreibung vom 10.02.2022




Rahmenhygieneplan, Gesundheitsmanagement der Schule – 8. Fortschreibung

Ergänzend zum bestehenden Reinigungs- und Hygieneplan gelten gemäß der Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID 19 folgende schulinterne Festlegungen:

  • Es gilt weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler im Regelbetrieb nach der Stundentafel einschließlich aller spezifischer Angebote (Ganztag).

  • Hygieneregeln und Lüftungskonzept

    • Abstand halten:

      • notwendig zwischen pädagogischem Personal, sonstigem Personal jeweils untereinander im Innen – und Außenbereich der Schule, im Sportunterricht, bei Schulfahrten, bei außerschulischen Lernangeboten

      • notwendig zwischen SchülerInnen, pädagogischem Personal, sonstigem Personal und Erziehungsberechtigten / Besuchern

    • Unnötige Körperkontakte vermeiden.

    • Niesetikette beachten, in die Armbeuge husten.

    • Regelmäßig die Hände mit Wasser und Seife gründlich waschen.

    • Berühren von Mund, Nase und Augen vermeiden.

    • Keine Gegenstände untereinander austauschen oder ausleihen.

    • Alle Unterrichtsräume und Aufenthaltsbereiche möglichst permanent lüften. Wenn das auf Grund der Wetterlage nicht möglich ist, im Unterricht alle 20-25 min Stoßlüften, d.h. für ca. 3 min die großen Fenster öffnen, Durchzug durch Öffnen der Tür erzeugen.

    • In allen Klassenräumen der Häuser B und C befinden sich CO2 Ampeln, zu deren Umgang die Lehrkräfte belehrt wurden.

  • Maskenpflicht

    • Bei der Anfahrt per ÖPNV ist eine FFP2 Maske, im inneren Schulbereich ist das Tragen einer medizinischen oder FFP 2 Maske für alle SuS, Lehrkräfte, technische Mitarbeiter und Besucher der Schule (Externe, Eltern etc.) Pflicht.

    • Überall im Schulgebäude (in allen Häusern) gilt Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Externe, Eltern usw.

    • Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske: nur mit ärztlichem Attest. Die Atteste gelten maximal ein Schuljahr.

    • Im Unterricht kann auf die Maske verzichtet werden

      • Im Sportunterricht

      • Im Musikunterricht beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten, wenn der Mindestabstand von zwei Metern zwischen den SuS eingehalten wird.

      • Während des Stoßlüftens.

      • Bei Klausuren mit einer Dauer ab 240 min und Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.

  • Das Testkonzept wird erweitert.

    • Ab 10.02.2022 sind die SuS bis auf Weiteres verpflichtet, für jeden Unterrichtstag einen tagesaktuellen Testnachweis vorzulegen.

    • Ohne den unterrichtstäglichen Testnachweis wird Schülerinnen uind Schülern, die keinen vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus nachweisen können, der Zutritt verwehrt.

    • Diesen Nachweis tragen die SuS immer bei sich. Er wird durch die Lehrkräfte in der ersten Stunde kontrolliert. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, muss die Schule verlassen. Eine Nachtestung kann nur im absoluten Ausnahmefall durchgeführt werden.

    • Bereits geimpfte oder genesene SuS sowie Lehrkräfte und anderes schulisches Personal sind ebenfalls aufgefordert, sich täglich zu testen, auch wenn für sie die rechtliche Verpflichtung nicht besteht.

    • Die SuS, die keinen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, verbringen die Lernzeit zu Hause und werden von der Schule mit Aufgaben versorgt. Angesagte Leistungsbewertungen wie Klassenarbeiten, Tests, mündliche Überprüfungen werden mit Note 6 bewertet. Die versäumte Präsenzzeit wird als unentschuldigtes Fehlen auf dem Zeugnis vermerkt.

  • Infektionsschutz

    • Alle Schülerinnen und Schüler, Eltern Lehrkräfte und technische Mitarbeiter wurden schriftlich belehrt, das Schulgelände nicht zu betreten, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen.

    • Allen Lehrkräften und SuS ab 12 Jahren werden Impfangebote unterbreitet, deren Wahrnehmung freiwillig ist.

    • Beim Auftreten von Krankheitssymptomen im Laufe des Unterrichtstages bei SuS sind umgehend die Eltern zu informieren und Maßnahmen zur Abklärung der Symptome zu besprechen.

    • Beim Auftreten von Krankheitssymptomen bei Lehrkräften oder Personen des technischen Personals ist die Arbeitstätigkeit sofort zu beenden und ein Arzt aufzusuchen.

  • Quarantänemanagement

    • SuS, die auf Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne gehen müssen, werden von der Schule mit Lernaufgaben versorgt. Es ist Kontakt zu halten.

    • Das Fehlen während des Präsenzunterrichts ist als entschuldigt zu vermerken.

    • Hat eine Person einen positiven Schnelltest, beginnt in diesem Moment die Isolationszeit.

    • Die Isolationszeit endet nach Ablauf von 10 Tagen ab dem Erstnachweis des Erregers (Abnahmedatum des positiven Tests) und nach schriftlicher Maßgabe des Gesundheitsamts

ODER

nach Ablauf von 7 Tagen, wenn die betroffene Person symptomfrei ist und mittels zertifiziertem Schnelltest nachweisen kann, dass sie negativ auf SARS-CoV-2 Viren getestet wurde.

  • Nur die positiv getestete Person (Schnelltest, PCR) muss in Isolation. Die Regelung zu Kontaktpersonen wurde gestrichen. Kontaktpersonen müssen nicht mehr automatisch in Quarantäne. Das heißt, u.a. erst, wenn im Rahmen der schulalltäglichen Testungen ein positives Testergebnis vorliegt, ist eine Absonderung der Person notwendig. Das gilt auch für das häusliche Umfeld. Mitbewohner gelten nicht automatisch als isoliert, sondern erst, wenn ein ebenfalls positives Testergebnis vorliegt.

  • Unterricht

    • Die Präsenzpflicht für die SuS der Jgst. 5-8 ist aufgehoben. Die Eltern entscheiden selbst, ob ihr Kind die Schule besuchen soll. Wenn nein, ist das Kind für jeweils mindestens eine Woche schriftlich durch die Sorgeberechtigten zu entschuldigen. Die Kinder sollen mit Aufgaben versorgt werden, die aber durch die Lehrkräfte nicht kontrolliert werden müssen. Es besteht kein Anspruch auf Distanzunterricht.

    • Präsenzunterricht wird planmäßig erteilt.

    • Fortbildungen in der Unterrichtszeit sind nach Rücksprache mit der Schulleitung abzusagen.

    • Schulfahrten können durchgeführt werden.

      • Bei Kindern bis 12 Jahre gibt es keine Einschränkungen.

      • Bei 12-18jährigen genügt ein tagesaktueller Testnachweis, wie er in der Schule vorgelegt wird.

      • Ab 18: Impfausweis oder Genesungsbescheinigung und Testnachweis aus Apotheke oder Testzentrum.


  • Pausen

    • Sollen bevorzugt im Freien durchgeführt werden. Die SuS der Jgst. 5-9 verlassen in den großen Pausen das Schulgebäude. Die SuS der Jgst. 10 stellen die Ordnungsgruppe. Die daran beteiligten SuS dürfen sich im Haus aufhalten und die Aufsichten unterstützen. Die übrigen SuS der 10. Jgst. verlassen ebenfalls das Schulgebäude. Die SuS der GOST entscheiden selbst, wo sie die großen Pausen verbringen.

  • Schulische Veranstaltungen, Beratungen der Gremien etc.

    • sind auf die unbedingt notwendigen zu beschränken.

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